leiterUndWegerecht

Jetzt hat unsere Bayerische Landesregierung am 01.01.2012 tatsächlich ein Gesetz ratifiziert, das uns bei unserem nachbarschaftlichen Problem sehr helfen könnte. Das Hammerschlags- und Leiterrecht besagt, dass ein Nachbar die Nutzung seines Grundstücks auch ohne Einwilligung dulden muss, wenn es keine anderen Alternativen mehr gibt. Und ganz ehrlich - wir haben definitiv keine Alternativen.

Der Weg über den Acker würde bedeuten, dass wir knapp 400m Ackerboden für Schwerfahrzeuge befestigen müssten, um die Befestigung danach wieder zu entfernen. Kostenpunkt knapp 30 000 Euro. Ebensowenig können wir über das Grundstück des nächsten Nachbarn fahren, weil der dazu seine Garage abreißen müssten. Das halte ich auch eher für unwahrscheinlich.

Nicht dass wir selber dieses Gesetzt gefunden hätten. Nein - ein über familiäre Beziehungen bekannter Rechtsanwalt hat uns auf diese Idee gebracht. Nach Weihnachten wussten wir uns selber nicht mehr weiter zu helfen. Auch in zahlreichen schlaflose Nächten konnte keine Lösung gefunden werden, also klagten wir unser Leid Herrn B. Dieser versuchte zunächst noch einmal mit der Hausverwaltung und den Nachbarn direkt zu verhandelt - leder genauso wenig erfolgreich wie wir. Dann wurde unser Anwalt auf die Änderung im Gesetzt aufmerksam (diese Regelung gibt es übrigens in allen Bundesländern bereits - nur Bayern ist ein wenig langsamer unterwegs).

Wir konfrontierten die Nachbarn und die Hausverwaltung mit dem Gestz - natürlich nicht wir, sondern Herr B. unser heimlicher Held des Jahres. Wir erfüllten alle im Gesetz vorgeschriebenen Auflagen wie Sicherheitshinterlegung, Zeitplan für Nutzung des Nachbargrundstück, Information der Nachbarn usw. und gaben unserer Baufirma ein GO. D.h. wenn der Winter vorbei ist, kann der Bau beginnen. Würde mich sehr wundern, wenn das nicht noch ordentlich Zoff gibt...

Keine Kommentare